Das Amtsgericht Crailsheim – Insolvenzgericht – hat mit Beschluss vom ein 30.10.2019, Az. 5 1 IN 50/13, einer Mandantin von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Andreas M. Kramp die Restschuldbefreiung erteilt.
Die Restschuldbefreiung wird gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Forderung gegen die Schuldnerin hatten. Dies gilt auch für Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Mit dem Beschluss ist das Amt des Treuhänders beendet. Die Gläubiger können ihre Forderungen gegen die Mandantin von Herrn Rechtsanwalt Dr. Kramp nicht mehr beitreiben.
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Andreas M. Kramp vertritt und berät Schuldner seit 2001 und hilft bei der Schuldenregulierung durch einen Vergleich oder durch ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung.
Heilbronn, den 24.11.2019
Dr. Andreas M Kramp
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels – und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Erbrecht